Verzeichnis der in Deutschland 1909 zugelassenen Kraftfahrzeuge

Der Verein "CompGen - Verein für Computergenealogie" stellt freundlicherweise die Daten aller in Deutschland 1909 zugelassenen Kraftfahrzeuge (Gesamt:45.532, davon Motorräder: 21.034, PKW: 21.341, LKW: 1.164, Sonstige: 1.993) zur freien Verfügung.

Um 1906 stellte sich im Deutschen Reich ein regelrechter Wildwuchs an verschiedenen Fahrzeugkennzeichen ein, so dass ab dem 1. Oktober 1907 dann ein Regelsystem eingeführt wurde. Danach sollten die Kennzeichenschilder weiß sein und eine Beschriftung in schwarzer Schrift haben. Damit wurden die verschiedenen Freistaaten in römischer Zahl zugeordnet, z.B. I für Preußen, II für Bayern, III für Württemberg, IV für Baden, V für Hessen, VI für Elsaß-Lothringen. Eine Unterteilung in Provinzen, Regierungsbezirke oder Kreise erfolgte dann in Buchstaben des Alphabets, z.B. IA für Berlin (Preußen). Fürsten- sowie Herzogtümer und kleinere Länder wie Braunschweig oder Schaumburg-Lippe bekamen davon abweichende Unterscheidungen wie z.B. "B" oder "SL".

 

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